Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) hat am 22.03.2020 eine „Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes zu Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie, Ausgangsbeschränkungen" erlassen.
Da uns das Wohl und die Gesundheit unserer Mitarbeiter, Mitglieder und Kunden gerade in dieser schwierigen Zeit sehr am Herzen liegt und wir Sie und uns bestmöglich schützen möchten, hat der Vorstand der Genossenschaft verschiedene Maßnahmen eingeleitet und die Hygienevorschriften verschärft.
Bezugnehmend auf die Ausbreitung des Corona Virus möchten wir unsere Mitglieder und Mieter auf den Einkaufsservice des eng mit unserer Genossenschaft verbundenen Jugend- und Altenhilfevereins aufmerksam machen.
In Zusammenarbeit mit dem Verein bieten wir für Personengruppen, die ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf aufweisen sowie für Personen, welche sich in Quarantäne befinden Unterstützung bei der Erledigung von Besorgungen an.