Mitglieder & Mieter

Wir sind für Sie da.

Bei einer Wohnungsgenossenschaft ist jedes Mitglied Miteigentümer. Mitglieder können natürliche Personen, Personengesellschaften des Handelsrechts sowie juristische Personen des privaten öffentlichen Rechts werden. Die Mitgliedschaft ist Voraussetzung für die Nutzung einer Genossenschaftswohnung.

Ausnahmen, in denen ein Mietverhältnis ohne die Übernahme einer Mitgliedschaft begründet wird, sind Einzelentscheidungen des Vorstandes. In diesen Fällen ist eine Kaution von 2 Nettokaltmieten zu entrichten. Die Anzahl der zu zeichnenden Anteile hängt von der Wohnungsgröße ab, wobei Bad und Küche nicht als extra Räume zählen. Alle Wohnungen verfügen über Bad, Küche und Zentralheizung.

Bei Auszug aus der Wohnung kann auch die Mitgliedschaft in der Genossenschaft zum Ende des Geschäftsjahres gekündigt werden. Die Kündigung muss per 30.9. in der Genossenschaft vorliegen. Die eingezahlten Anteile werden nach Abschluss des Geschäftsjahres und Bestätigung der Bilanz im Folgejahr ausgezahlt.

Ansprechpartner

Mitgliederzeitschrift

Unsere Mitgliederzeitschrift erscheint halbjährlich, Hier können Sie sich das aktuelle Mitteilungsheft herunterladen.

Hausfest anmelden

Wir leben mit unseren Nachbarn Wand an Wand und trotz dieser Nähe sind sie uns oft völlig unbekannt. Dabei könnte ein vertrautes und gutes Nachbarschaftsverhältnis in unserem Alltag auch eine willkommene Bereicherung darstellen. Dabei ist es ganz egal, ob es z.B. um die Annahme eines Paketes oder um das Leeren des Briefkastens zur 
Urlaubszeit geht. Denn jeder weiß, es ist einfacher, um Unterstützung zu bitten, wenn man sich gegenseitig kennt.

Vor diesem Hintergrund kann ein Hausfest eine gute Gelegenheit sein, um mit dem Nachbarn mal unverbindlich ins Gespräch zukommen, sich kennenzulernen oder 
bestehende Kontakte im Haus zupflegen. Ein Hausfest kann somit ein erster Schritt für eine solidarische und offene Nachbarschaft sein.

Da das vielfältige Engagement der einzelnen Mitglieder in ihren Hausgemeinschaften unserer Intention als Genossenschaft entspricht, unterstützen wir gerne die Hausgemeinschaften unserer Genossenschaft anlässlich von Jubiläen finanziell oder materiell bei der Ausrichtung eines Hausfestes.

Auf dieser Seite können Sie mit der Organisation für das Hausfest Ihrer Hausgemeinschaft beginnen und Ihre Ideen in die Tat umsetzen.