Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben am 16. März 2020 Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten in den öffentlichen Bereichen angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vereinbart. Die Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 18. März 2020 besagt, dass die öffentlichen Spielplätze ab 19.03.2020 nicht mehr genutzt werden dürfen.
Die Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Corona-Epidemie besagt, dass „Übernachtungsangebote der Hotel- und Beherbergungsbetriebe im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden“ dürfen.
Demzufolge hat unsere Genossenschaft bis vorerst Ende April 2020 den Betrieb der Gästewohnungen und Appartements eingestellt.