Wichtige Fakten zu Balkonkraftwerken
Die Energiewende ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Als Genossenschaft sind wir unserer unternehmerischen Verantwortung zum Erreichen der Klimaziele bewusst und begrüßen die Bereitschaft jedes Einzelnen, einen aktiven Beitrag zur Energiewende zu leisten. Mit einem Balkonkraftwerk können auch Mieter einen solchen Beitrag leisten und einen kleinen Teil ihres Strombedarfs durch die Eigenerzeugung decken.
Da wir als Vermieter für die Sicherheit der gebäudeinternen Elektroinstallation verantwortlich sind, ist für das Aufstellen einer Photovoltaikanlage bei der Genossenschaft eine Genehmigung einzuholen. Für das Gestatten sind unter Beachtung der aufgeführten Richtlinien nachfolgende Nachweise zu erbringen:
- Mitteilung zu Art/Typ der Photovoltaikanlage sowie Ort der Befestigung,
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung
- Anmeldebescheinigung der Anlage beim zuständigen Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur,
- Fachunternehmererklärung der Elektrofachfirma (Arbeiten an elektrischen Leitungen dürfen nur durch eingetragene Installateure durchgeführt werden. Diese müssen u.a. den Stromkreis, Sicherungen und Steckdosen gemäß VDE-Vorgaben prüfen und ggf. nachrüsten.)
Die Richtlinien zum Anschluss einer steckerfertigen Erzeugungsanlage finden Sie auf der Website Ihres Netzbetreibers. Aus Sicherheitsgrünen dürfen ausschließlich Anlagen installiert werden, die sich bei Netzausfall abschalten (CE-Zertifizierung). Bitte beachten Sie zudem, dass die Anlage gegen Absturz und starke Winde sicher befestigt werden muss, ohne dass das Gebäude durch die Montage (z.B. Bohrungen an der Hausfassade oder Balkonelementen) beschädigt wird.