Wahlaufruf zur Wahl der Vertreterversammlung 2021
Die Amtszeit der 2016 gewählten Vertreter und Ersatzvertreter endet mit Abschluss der ordentlichen Vertreterversammlung am 21. Juni 2021. Gemäß § 31 (6) unserer Satzung sind bis zu diesem Zeitpunkt Neuwahlen erforderlich.
Vertreter/-innen fungieren als Bindeglied zwischen den Mitgliedern und der Genossenschaft. Sie haben stets ein offenes Ohr für die Wünsche und Anregungen unserer Mitglieder und setzen sich für die Belange ihres Wahlbezirkes ein. Die Vertreter wählen den Aufsichtsrat und stimmen in der Vertreterversammlung u. a. über Folgendes ab: den Geschäftsbericht, die Verwendung des erwirtschafteten Betriebsergebnisses und die zukünftige Entwicklung, die der Vorstand und der Aufsichtsrat vorschlagen.
Der am 7. Dezember 2020 vom Aufsichtsrat und Vorstand bestellte Wahlvorstand unserer Genossenschaft hat in seiner Sitzung am 22. März 2021 beschlossen, die Vertreterwahl in den Monaten April und Mai 2021 in geheimer Briefwahl durchzuführen.
Nach Ostern werden ab dem 6. April 2021 alle wahlberechtigten Mitglieder unserer Genossenschaft in Form eines „Wahlaufrufes“ vom Wahlvorstand postalisch über den Ablauf der Vertreterwahl ausführlich informiert.
In Vorbereitung dessen haben wir bereits in der Dezember-Ausgabe des Blickkontaktes unsere Mitglieder, welche von der Genossenschaftsidee überzeugt sind und Interesse haben, die Zukunft unserer Genossenschaft aktiv mitzubestimmen dazu aufgerufen, als Vertreter für die Wahl 2021 zu kandidieren.
Das Recht aller Mitglieder zur Mitgestaltung gehört zu den Grundprinzipen des Genossenschaftswesens. Daher möchten wir unsere Mitglieder dazu aufrufen, sich als Kandidatin bzw. Kandidat für die Wahl der Vertreterversammlung 2021 aufstellen zu lassen oder zumindest durch die Ausübung ihres Wahlrechtes davon Gebrauch zu machen.