Schließung unserer Gästewohnungen

Die Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Corona-Epidemie besagt, dass „Übernachtungsangebote der Hotel- und Beherbergungsbetriebe im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden“ dürfen. 

Demzufolge haben wir bis vorerst Ende April 2020 den Betrieb unserer Gästewohnungen und Appartements eingestellt.

Wir hoffen, dass wir mit den eingeleiteten Maßnahmen verantwortungsvoll zum Schutz unserer Mitglieder, Gäste, Mitarbeiter und aller Mitbürger beitragen können und am Ende als starke Gemeinschaft aus dieser Krise hervorgehen werden.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen und Ihren Familien Gesundheit und Kraft für die kommende Zeit!